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Alle Stromkunden müssen ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen!
Erstellt am: 04.07.2022
Ihr Preis wird zum 1. Juli 2022 automatisch gesenkt. Ihre Zustimmung ist an dieser Stelle nicht erforderlich. Außerdem benötigen wir weder zu Beginn noch zum Ende des Zeitraums der abgesenkten EEG-Umlage Ihren Zählerstand. Die Abgrenzung auf die Zeiträume erfolgt automatisch und nach anerkannten Methoden. Eine Zählerstandsmeldung ist daher nicht notwendig. Wenn Sie dennoch eine Abgrenzung aufgrund eines abgelesenen Zählerstandes wünschen, teilen Sie uns bitte Ihr Ableseergebnis zum 01.07.2022 zeitnah mit.
Es handelt sich hierbei um keine offizielle Preisanpassung. Daher besteht aus diesem Anlass kein Sonderkündigungsrecht.
Ihr Abschlag wird nicht automatisch angepasst und Ihre Jahresverbrauchsrechnung erhalten Sie weitehin zu dem Ihnen bekannten Zeitpunkt.
Wenn Sie Ihren monatlichen Abschlag ändern oder uns einen Zählerstand zur Abgrenzung mitteilen wollen, melden Sie sich bitte im Kundencenter der enewa:
- Rufnummer 0228 377 368 – 0
- per E-Mail
oder nutzen Ihren Zugang in das Online-Kundenportal der enewa.
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