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Fragen und Antworten rund um Ihren Netzanschluss
- Wer ist seit 2018 Stromnetzbetreiber in Wachtberg?
Seit dem 1. Januar 2018 wird die Regionetz GmbH den Netzbetrieb für das Stromnetz in Wachtberg vom bisherigen Netzbetreiber Westnetz GmbH übernehmen. Eigentümerin und Konzessionärin des Stromnetzes ist die enewa GmbH, die das Stromnetz ab dem 1. Januar 2018 an die Regionetz GmbH verpachten wird. Der neue Netzbetreiber Regionetz GmbH wird seinen Sitz in Aachen haben. Unsere Postanschrift lautet: Regionetz GmbH, Lombardenstraße 12–22, 52070 Aachen, Telefon 0241 41368-2929.
- Welche Tätigkeiten übernimmt die Regionetz GmbH und welche die enewa?
Die Regionetz GmbH ist als Netzbetreiber zuständig für die Bewirtschaftung des Stromnetzes. Die enewa übernimmt alle operativen Tätigkeiten des Netzbetriebs in Wachtberg und ist Ansprechpartner beispielsweise für den Netzanschluss, den Zählereinbau oder –wechsel und den Anschluss dezentraler Erzeugungsanlagen.
- Ist die enewa/Regionetz GmbH künftig auch für Gas und Wasser zuständig?
Hinsichtlich des Gasnetzbetriebs und des Wassernetzbetriebs ändert sich durch die Übernahme des Stromnetzbetriebs zum 01.01.2018 zunächst nichts. Bitte sprechen Sie bei Fragen zum Gasbereich Ihren derzeitigen Versorger an. Für Wasser ist die enewa selbst zuständig.
- Woher beziehe ich dann zukünftig meinen Strom, wenn die Regionetz Netzbetreiber ist?
Die Bürger beziehen weiterhin ihren Strom von dem Lieferanten ihrer Wahl. Daran ändert sich durch den Wechsel des Netzbetreibers nichts.
- Wie ist es denn mit dem Grundversorger?
Grundversorger für den Stromnetzbereich der Gemeinde Wachtberg bleibt die RheinEnergie.
- Tauscht die enewa GmbH/Regionetz GmbH zukünftig dann auch die Zähler?
Die Regionetz ist ab dem Jahr 2018 zuständig für die Stromnetze und Zähler. Solange ein Kunde nicht von seinem Recht auf Wechsel des Messstellenbetreibers gemäß EnWG und Messstellenbetreibergesetz Gebrauch macht. Durch die Netzübernahme kommt es grundsätzlich also nicht zu einem Wechsel des Zählers. Im Rahmen des Turnuswechsels wird die Regionetz die Zähler durch die enewa wechseln lassen.
- Wenn die Regionetz GmbH den Netzbetrieb übernimmt, welche Auswirkungen hat dies dann auf meinen Wärmespeicher-Stromliefervertrag mit der RheinEnergie?
Da die enewa GmbH/Regionetz GmbH zum 01.01.2018 nur den Netzbetrieb übernehmen wird, ändert sich am Stromlieferverhältnis des Endkunden mit seinem jeweiligen Lieferanten nichts. Auch die Schaltzeiten für Ihre Anlagen werden sich nicht ändern.
- Wird mein Strom bei meinem Lieferanten durch die Übernahme günstiger?
Durch die Netzübernahme ab dem 01.01.2018 wird sich lediglich der Teil der Strompreise ändern, die mit dem Netzbetrieb zu tun haben (sogenannte Netznutzungsentgelte). In der Regel hat der Kunde einen Gesamtstrompreis mit dem Lieferanten vereinbart. Ob sich etwas am konkreten Strompreis des Kunden ändert, kann Ihnen nur Ihr Lieferant beantworten.
- Ich möchte zum Energielieferanten enewa wechseln. Was muss ich tun?
Für einen Wechsel des Energielieferanten ist die Regionetz als Netzbetreiber nicht zuständig. Sollten Sie einen Energieliefervertrag mit der enewa abschließen wollen, wenden Sie sich bitte persönlich an das Kundenservicecenter der enewa. Telefonisch erreichen Sie die enewa unter 0228-377368-0. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Wen muss ich anrufen, wenn aktuell eine Störung auftritt?
Seit dem 01.01.2018 ist die Regionetz GmbH für die Störungsbeseitigung im Stromnetz zuständig. Die Störungsannahmestelle erreichen Sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr unter der Nummer 0228 / 33 88 99 88.
- An wen melde ich eine Anfrage bezüglich Netzanschluss, Anschluss einer Erzeugungsanlage, Inbetriebsetzung Stromzähler und Zählerablesung in Wachtberg?
Seit dem 01.01.2018 ist die enewa für die Regionetz GmbH dienstleistend für die o.g. Themen zuständig. Auf der Internetseite www.regionetz.de sowie www.enewa.de haben wir für Sie bereits viele Informationen zusammen getragen, was Sie beachten müssen und welche Unterlagen Sie bei uns einreichen müssen. Ihre persönlichen Ansprechpartner finden Sie ab dem 01.01.2018 in Ihrer enewa-Geschäftsstelle vor Ort.
Photovoltaik-Anlagen Betreiber/ Blockheizkraftwerk (BHKW) Betreiber
- Bekomme ich die EEG/ KWKG-Vergütungen jetzt von ihnen?
Die Jahresendabrechnung für das Jahr 2017 bekommen Sie noch von der RheinEnergie/Westnetz. Die Abschläge für 2018 werden Sie dann von der Regionetz GmbH erhalten. Hierzu haben Sie im Laufe des Monats Oktober 2017 ein separates Schreiben der Regionetz GmbH erhalten.
- Was geschieht mit meinem Abschlag für die PV-Anlage?
Mit den Abfrageformular im Jahr 2017 hat die Regionetz GmbH um Mitteilung der ausgezahlten Abschlagshöhe gebeten. Wenn Sie diesen nicht mitgeteilt haben, wird auf Basis der Kenndaten Ihrer PV-Anlage ein Abschlag ermittelt. Sollte bei Ihrer Erzeugungsanlage eine RLM (registrierende Leistungsmessung) notwendig sein, erhalten Sie eine monatliche Abrechnung auf Basis des echten Ertrags Ihrer Erzeugungsanlage.
- Ich habe einen eigenen Zähler installiert und verkaufe ihnen meinen Strom. Muss ich ihnen jetzt die Rechnung über meine Jahresproduktion Strom senden?
Die Regionetz GmbH verwendet grundsätzlich das sog. Gutschriftsverfahren. Das bedeutet, das Sie nach Übermittlung aller notwendigen Angaben Ihrerseits an den Netzbetreiber auf Basis der gesetzlichen Regelungen eine Jahresgutschrift von uns an Sie erfolgen wird. Das Stellen einer Rechnung ist daher nicht notwendig.
- Für meine (neue) PV-Anlage habe ich immer noch keine Vergütung erhalten? Wer ist hier mein Ansprechpartner?
Sollte die Inbetriebnahme der PV-Anlage vor dem 01.01.2018 liegen, ist für diese Abwicklung der abgebende Netzbetreiber zuständig. Sollten Ihre (neue) PV-Anlage jedoch in der zweiten Jahreshälfte 2017 errichtet worden sein, senden Sie uns bitte hierzu ebenfalls das Abfrageformular mit den Kenndaten Ihrer (neuen) Erzeugungsanlage per E-Mail an einspeisung(at)regionetz.de oder per Fax an 0241-41368-2999 zu.
- Warum soll ich zur Einspeisevergütung ein SEPA-Mandat ausfüllen?
Um Ihnen die Abwicklung der Einspeisevergütung so angenehm wie möglich zu machen, können Sie uns das zugesandte SEPA-Mandat ausgefüllt zurücksenden, so dass im Zuge der Jahresrechnung ein eventueller Rechnungsbetrag, der aus einer Mindereinspeisung der Anlage bzw. zu hoch berechneter, monatlicher Einspeisevergütungen resultieren kann, bequem von Ihrem Bankkonto eingezogen werden kann. Sollte kein SEPA-Mandat vorliegen, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, den eventuellen Rechnungsbetrag zu überweisen.
Zur Erstattung der Einspeisevergütungen benötigen wir kein unterschriebenes SEPA-Mandat. Hier reicht die Mitteilung der Bankverbindung.